Peter Underschopf von Konstanz stellt infolge gütlicher Verständigung den Kunrat Kramer von Baden gegen die Acht sicher, die er gegen ihn ausgewirkt hatte. (22.04.1361)

1.1 Signatur
A.01.96
1.2 Titel

Peter Underschopf von Konstanz stellt infolge gütlicher Verständigung den Kunrat Kramer von Baden gegen die Acht sicher, die er gegen ihn ausgewirkt hatte.

1.3 Datum

22.04.1361

1.4 Verzeichnungsstufe

Dokument

1.5 Umfang

1 Einheit(en)

2.1 Ersteller

Ausstellungsort: Konstanz