Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle. (05.07.1489)

1.1 Référence
A.01.914
1.2 Titre

Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle.

1.3 Date(s)

05.07.1489

1.4 Niveau de description

Dokument

1.5 Importance matérielle et support

1 Einheit(en)